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Zählerwerte

Stand 3.10.2024, Anfrage des Vereins, wann die Protokollierung der Zählerstandswerte für Wasser und Fernwärme geschieht, da der Vorstand bisher für keine Zählerwerte unterschrieben hat.

Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen.Quelle: Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.